Leistungen

Im Zusammenhang mit Treuhandschaften übernimmt der Notar als Treuhänder vom Treugeber, gemäß einer im Vorhinein individuell vereinbarten Treuhandvereinbarung, Vermögenswerte (z.B.: Kaufpreise bei Liegenschaftstransaktionen) oder Dokumente/Urkunden (z.B.: Urkunden zur Ausfolgung an bestimmte Personen); der Notar als Treuhänder verpflichtet sich dadurch seinem Treugeber gegenüber, die, in der Treuhandvereinbarung festgelegten, Rechtsfolgen herbeizuführen.

Sehr gerne steht Ihnen das Notariat Klein als diskreter, rascher und lösungsorientierter Treuhänder zur Verfügung; Ebenso wird für eine rasche, transparente und sichere Abwicklung in Bezug auf Treuhangelder, im Interesse sowohl des Treugebers, wie auch des Treuhänders, auf das vollinhaltliche know-how der Spezialbank für Treuhandgelderverwaltungen, die Notartreuhandbank, vertraut.