Leistungen
Was kann man tun wenn man nicht mehr handlungs- und/oder entscheidungsfähig wird bzw. ist? Diese Frage müssen sich leider immer mehr Menschen stellen – aber auch in diesen Belangen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Planen Sie im Vorfeld, dann können Ihre Wünsche im Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit eher berücksichtigt und umgesetzt werden.
Folgende Institute stehen dazu zur Verfügung – das Notariat Klein berät Sie sehr gerne allumfassend dazu und setzt Ihre Wünsche maßgeschneidert um:
Patientenverfügung
Mit Hilfe der Patientenverfügung können Sie, unter Zuhilfenahme von ärztlicher Beratung zum Zeitpunkt in dem Sie noch voll entscheidungsfähig sind, medizinische Maßnahmen, für jene Zeiten in denen Sie eventuell nicht mehr (rechts-)verbindlich Aussage treffen können, ausschließen; es wird hiermit insbesondere der eventuelle Wunsch Ihrerseits berücksichtigt, lebenserhaltende Maßnahmen im Vorfeld zu verbieten.
Erwachsenenvertretung
Die Erwachsenenvertretung löste die allseits bekannte Sachwalterschaft ab und diese Vertretungsart wurde in drei Untergruppen – die gewählte, die gesetzliche, oder die gerichtliche Erwachsenenvertretung – aufgeteilt. Sehr gerne informiert Sie das Notariat Klein detailliert bei einem persönlichen Gespräch.
Vorsorgevollmacht
Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht können Sie zum Zeitpunkt, in dem Sie noch voll entscheidungsfähig sind, einer Person Ihrer Wahl, eine – bis zu allumfassende – Vollmacht für den Fall des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit einräumen. Da Sie sich durch den Abschluss einer solchen Vollmacht, zum entsprechenden Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Entscheidungsfähigkeit, regelrecht in die Hände eines anderen Mensch begeben, sind viele rechtliche Dinge zu bedenken und zu besprechen – das Notariat Klein steht Ihnen diesbezüglich sehr gerne zur Seite.