Leistungen

Das Notariat ist Ihr wertvoller Berater und Begleiter in erbrechtlichen Angelegenheiten; das Erbrecht ist ein Steckenpferd des österreichischen Notariates und betreut Sie das Notariat Klein sehr gerne in all Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten.

Verlassenschaftsabhandlung

Grundsätzlich werden Verlassenschaften durch Notare als sogenannte Gerichtskommissäre abgehandelt und fungieren diese in diesem Zusammenhang als „verlängerter Arm des Gerichtes“; ebenso können allerdings Verlassenschaftsverfahren durch einen frei gewählten Notar als sogenannter Erbenmachthaber durchgeführt werden.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine persönliche und seelische Herausforderung.

Als Gerichtskommissär oder Erbenmachthaber ist Notar Klein stets bemüht, Ihnen zumindest die gerichtlichen und behördlichen Angelegenheiten in diesem Zusammenhang, so angenehm und emphatisch, lösungsorientiert und vorallem konfliktvermeidend, wie irgend möglich zu gestalten.

Erbenmachthaber

Wussten Sie, dass, sofern sich alle möglichen Erben einig sind, ein bevollmächtigter Notar als sogenannter Erbenmachthaber die Verlassenschaftsabhandlung im Namen der Erben auf schriftlichem Wege durchführen kann?

Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn eine persönlichere Durchführung der Verlassenschaft notwendig und sinnvoll erscheint.

Testament

Sehr gerne erstellen wir, nach eingehender Beratung, eine nach Ihren Wünschen individuell angefertigte letztwillige Verfügung; das Notariat Klein garantiert dabei die Formgültigkeit, nimmt Ihr Original-Schriftstück sicher in Verwahrung und sorgt für dessen Auffindbarkeit im Fall der Fälle durch die elektronische Archivierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister.