Leistungen

Die Beglaubigung der Echtheit von Unterschrift oder Handzeichen (genannt Legalisierung), ist genauso notarielles Alltagsgeschäft, wie das Erstellen von Abschriften einer Originalurkunde und die Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original (genannt Vidimierung). Sollten Beglaubigungen für das Ausland gewünscht sein, kann auch die Apostille oder sonstige erforderliche Zwischen- oder Überbeglaubigung eingeholt werden.

Beglaubigungen können in deutscher und englischer Sprache abgefasst werden.

Das Erteilen von Lebenszeugnissen und die Beurkundung über den Zeitpunkt der Vorweisung einer Urkunde gehören ebenso zu den Dienstleistungen.